Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Selbstverständlich erhält jeder Krankenversicherte alle Leistungen, die zur Heilung von Krankheiten notwendig sind. Auch werden eine Reihe von Vorsorgeleistungen zur Vorbeugung oder frühen Erkennung von Krankheiten angeboten.

Dennoch gibt es darüber hinaus Leistungen, die aus ärztlicher Sicht sinnvoll und empfehlenswert, aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese können Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorge als „Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bei Ihrem behandelnden Arzt oder in unserem Labor in Auftrag geben.

Für wen sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sinnvoll?

So unterschiedlich die körperliche Konstitution jedes einzelnen Menschen ist, so unterschiedlich sind auch die Vorstellungen von körperlichem Wohlbefinden. Lassen Sie sich daher von Ihrem Arzt oder im diagnosticum beraten, welche Vorsorgeleistungen für Sie in Ihrer konkreten Lebenssituation sinnvoll und empfehlenswert sind. Pauschale Empfehlungen kann es nicht geben. So fallen beispielsweise Vorsorgeempfehlungen für Menschen mit einem familiär erhöhten Risiko für eine bestimmte Erkrankung anders aus als für Menschen, die möglicherweise an Übergewicht leiden oder rauchen oder vielleicht auch intensiv Sport treiben.

Wie werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angefordert und abgerechnet?

Nach Beratung und evtl. Untersuchungen durch Ihren behandelnden Arzt fordert dieser Laboratoriumsuntersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an.
Nach der Leistungserbringung erhalten Sie eine Selbstzahler-Rechnung durch das diagnosticum für die erbrachten Laboruntersuchungen neben der Rechnung durch Ihren behandelnden Arzt für Beratung und weitere ärztliche Leistungen. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgt durch uns die Rechnungslegung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wir berechnen grundsätzlich nur den einfachen GOÄ-Preis ohne Steigerungsfaktoren.
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder im Beihilfeverfahren (z.B. Beamte) sollte im Einzelfall vor Inanspruchnahme abgeklärt werden.

Was passiert mit dem Untersuchungsbefund?

Den Untersuchungsbefund erhält der behandelnde Arzt, der auch die Untersuchungen angefordert hat. Dieser wird dann die Laborergebnisse mit Ihnen auswerten und bei evtl. auffälligen Befunden weitere Maßnahmen einleiten. Sollten Sie die Laboruntersuchungen direkt im Labor beauftragt haben, wird der Laborarzt mit Ihnen die Laborergebnisse auswerten.