HBsAg-Screening in der Schwangerschaft wird vorgezogen

Der Testzeitpunkt auf Hepatitis B in der Schwangerschaft wird vom dritten in das erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. April beschlossen.

Das Screening auf Hepatitis-B in der Schwangerschaft soll künftig im ersten Trimenon stattfinden und nicht mehr (wie bislang) nach der 32. Schwangerschaftswoche – möglichst nah am Geburtstermin.

Hintergrund

Grund für den vorgezogenen Screening-Zeitpunkt ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich in der Schwangerschaft durchgeführt werden sollte. Falls erforderlich, kann so bereits nach dem ersten Trimester mit der antiviralen Therapie begonnen werden.

Mutterpass wird vorübergehend händisch angepasst - Aktuelle Version behält Gültigkeit

Der aktuelle Mutterpass behält seine Gültigkeit. Mit der nächsten Auflage des Mutterpass‘ werden auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angaben der Schwangerschaftswoche (32. SSW – 40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ gestrichen. Ärztinnen und Ärzte, sowie Hebammen werden gebeten bis zur nächsten Auflage, die Angabe zur 32. – 40. SSW händisch zu streichen.

Der G-BA-Beschluss wird derzeit noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.

Weitere Informationen finden Sie in der Meldung „Testzeitpunkt auf Hepatitis B in der Schwangerschaft wird vorgezogen“ der KBV vom 20. April 2023.

Ansprechpartner

Dr. med. Heike Hummel