Meldepflichtige Erkrankungen

Zur Meldepflicht stehen Ihnen als pdf-Dokument Hinweise zur Meldepflicht in Anlehnung an die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO) vom 03.Juni 2002 zur Verfügung.

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Unsere Standorte: Dresden, Neukirchen bei Chemnitz, Plauen, Hof, Frankfurt, Zwickau, Stollberg, Halle bei Leipzig, Chemnitz, Freiberg, Erlabrunn, Reichenbach, Schöneck, Adorf
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