Zum Jahresende wurden die Muster 10C- und OEGD Formulare zur Laborüberweisung der SARS-CoV-2 Analytik erneut überarbeitet.
Änderungen: Auf dem neuen Muster 10C entfällt das Feld zur Testung nach Meldung durch die Corona-Warn-App. Die Beauftragung und Abrechnung dieser Tests soll ab dem 01. Januar 2021 ausschließlich nach der Testverordnung und somit über das Muster OEGD erfolgen. Das Muster 10C dient damit künftig ausnahmslos der diagnostischen Abklärung bei dem Verdacht auf eine Corona-Infektion symptomatischer Patienten.
Nutzungsfristen: Für die Umstellung ist eine Stichtagsregelung vorgesehen. Laut KBV darf daher ab dem 01.01.2021 ausschließlich das neue Muster 10C Formular mit der Versionierung „01.2021“ genutzt werden. Alte Formulare dürfen folglich nur noch bis zum 31.12.2020 genutzt werden. Das neue Formular kann von den gewohnten Stellen bezogen werden (Für den Bereich der KVS beispielsweise bei der Vordruck Leitverlag GmbH Freiberg).
Änderungen: Auf dem neuen Muster OEGD entfällt das Feld für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland, da die Kosten für die Tests bei Reiserückkehrern seit dem 16.12.2020 nicht mehr erstattet werden.
Nutzungsfristen: Das neue OEGD Formular mit der Versionierung „12.2020“ wurde Mitte Dezember eingeführt und im Laufe des Dezembers gedruckt und ausgeliefert.
Ältere Formulare dürfen zum Teil weiterhin verwendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Laborüberweisungen für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland nicht mehr hierüber angefordert werden dürfen, sondern nun in den Bereich der Selbstzahlerleistungen/ Wunschtestungen fallen. Die Zulässigkeit der Verwendung älterer Versionen differenziert sich wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass bei Laborüberweisungen jeweils eine von der KBV zulässige Formularversion genutzt wird.
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