Seit einigen Wochen bieten wir den Antikörpertest (IgG) gegen SARS-CoV-2 als Unterstützung neben dem direkten Erregernachweis mittels PCR an.
Insbesondere bei milden Verläufen ist ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mit einem PCR-Test nicht immer möglich. Eine SARS-CoV-2-Infektion kann dann möglicherweise indirekt durch serologische Verfahren nachgewiesen werden. Dabei gilt, dass der Test derzeit nicht zum Screening/ zur Prüfung asymptomatischer Personen empfohlen wird.
Möglicherweise müssen zur Steigerung der Sensitivität des Verfahrens bei negativem Testergebnis der ersten Einsendung zwei Blutproben im Abstand von 7 bis 14 Tagen untersucht werden. Die zweite Probe sollte nicht vor der dritten Woche nach Symptomeintritt entnommen werden und muss in demselben Labor untersucht werden. Dieses Vorgehen wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung explizit gefordert.
Gemäß aktueller Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist nun auch die Abrechenbarkeit der Antikörperbestimmung (IgG) gegen SARS-CoV-2 für gesetzlich krankenversicherte Patienten gegeben. Hierbei muss ein Infektionsverdacht (siehe RKI-Maßnahmen und Testkriterien) vorliegen.
Die Abrechnung sollte für den Behandlungstag durch den veranlassenden Arzt mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet werden. Die Leistungen werden hierdurch extrabudgetär honoriert. Eine Überprüfung des Antikörperstatus ohne anamnestische Hinweise auf Infektion ist keine GKV-Leistung.
Titeranstiege zwischen erster und zweiter Einsendung werden seitens des RKI als frische Infektion gewertet und sind meldepflichtig. Wie lange die Immunität nach durchgemachter Infektion anhält und ob positive Antikörpertiter einen belastbaren Schutz bedeuten, ist nach derzeitiger Datenlage noch immer nicht bekannt. Für die Akutdiagnostik ist auch weiterhin der direkte Erregernachweis mittels PCR aus Atemwegsmaterialien erforderlich.
Abnahmematerial:
Vollblut, Serum
Anforderung: | Abrechnung: |
---|---|
Antikörper SARS-CoV-2-IgG EBM Ziffer 88240 | EBM: GOP 32641 = 11,10 € |
Antikörper SARS-CoV-2-IgG | GOÄ: GOP 4400 (F 1,3) = 22,73 € |
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unser Team von der kostenfreien Corona-Hotline steht Ihnen zur Ergebnisauskunft (Mo - Fr von 7:00 - 20:00 Uhr; Sa - So und an Feiertagen von 8:00 - 18:00 Uhr) gerne zur Verfügung.
Hinweise:
Testergebnisse liegen aktuell etwa zwischen 24 und 48 h nach Probenabnahme vor (je nach aktuellem Probenaufkommen).
Eine Befundauskunft für Patienten kann nur dann erfolgen, wenn diese durch den betreuenden Arzt mittels Weitergabe der Barcodenummer an den Patienten legitimiert wurde.
Ein Direktversand von Befunddokumenten per E-Mail ist uns aus Datenschutzgründen leider nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Patient über diese Hotline nur Auskünfte zu Laborwerten erhalten, die im Diagnosticum erzeugt wurden. Allgemeine Fragen zur Erkrankung, zu Testungen, zu Quarantänemaßnahmen etc. können wir nicht beantworten.
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